Auszug aus dem Reglement:
Teilnahmeberechtigung
Es werden ausschliesslich Zuger Vereine zugelassen, welche:
- nicht profitorientiert, politisch und konfessionell neutral sind.
- im Sinne des ZGB Art. 60ff gegründet sind und über Vereinsstatuten verfügen
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Jass Reglement [PDF Datei]

